Reisen mit Handicap

Welche Gäste können den Service in Anspruch nehmen?

Ein "behinderter Mensch" oder eine "Person mit eingeschränkter Mobilität" ist eine Person, deren Mobiität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, unabhängig davon, ob die Ursache dafür Behinderung, Alter oder andere Faktoren sind, sollen die gleichen Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben.

Die Vorbereitung einer Flugreise ist immer mit Zeit und Aufwand verbunden – ganz besonders, wenn es die körperliche Beeinträchtigung eines Reisenden zu berücksichtigen gilt. Rechtzeitige Planung ist beim Fliegen mit Handicap das A und O. Der Linz Airport steht Ihnen mit seiner barrierefreien Infrastruktur und mit umfangreichem Service von der Buchung bis zum Flug zur Seite.

Gut vorbereitet in den Urlaub

Flugreise mit Handicap

Tipps 

  1. Barrierefreie Unterkünfte und Flüge suchen und buchen, gegebenenfalls anrufen und sich Kriterien wie den       behindertengerechten Zugang oder Aufzug bestätigen lassen.
  2. Als erste Reise mit Handicap eher einen Kurztrip als einen mehrwöchigen Urlaub wählen.
  3. Sich bei der Buchung nach etwaigen Preisnachlässen für Begleitpersonen erkundigen.
  4. Mit Mitreisenden sprechen und Erwartungen klären: Was möchten Sie tun, und was können Sie tun? Einen realistischen Plan schmieden und die Sehenswürdigkeiten recherchieren, um deren jeweilige Zugänglichkeit zu klären.
  5. Gegebenenfalls eine spezielle Reiseversicherung abschließen.
  6. Ausreichend Medikamente mitnehmen (wichtig im Falle von Verzögerungen) sowie Ersatz für Ausrüstung, wie Gehhilfen, da derlei im Ausland deutlich teurer sein kann.
  7. Falls vorhanden: Behindertenausweis nicht vergessen! Zahlreiche Touristenattraktionen behandeln Reisende mit Beeinträchtigung bevorzugt und bieten kostenlose oder vergünstigte Tickets für Begleitpersonen an.
  8. Die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug – falls bei der Buchung noch nicht geschehen – über die Mobilitätseinschränkung in Kenntnis setzen.
  9. Sich auf den offiziellen Tourismusseiten informieren, ob es zum und vom jeweiligen Flughafen barrierefreie Transportmöglichkeiten gibt.
  10. In der Regel dürfen Passagiere mit Handicap als Erste ins Flugzeug einsteigen: Sie können es sich also in aller Ruhe bequem machen und sich auf den bevorstehenden Urlaub freuen.

Umfassend betreut

Service am Linz Airport

Vor dem Flug

Bitte teilen Sie bereits bei der Buchung mit, dass Sie Unterstützung benötigen. Der Airline oder dem Reiseveranstalter muss mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt (für den Flug veröffentlichte Abflugzeit) ein Hilfsbedarf gemeldet werden. Diese leiten die betreffende Information mindestens 36 Stunden vor Abflug an uns weiter. Somit können wir bestmöglich auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingehen. In Ihrem Reisebüro oder bei Ihrer Airline erhalten Sie ebenfalls Auskunft zu Bestimmungen und Besonderheiten im Hinblick auf barrierefreies Reisen.

Ihre Fragen vor dem Abflug beantworten wir gerne:
Tel.: +43 (0) 7221 6000
info@linz-airport.com

Parken

Für Passagiere mit Handicap stehen auf allen Parkplätzen des Linzer Flughafens gekennzeichnete Stellplätze zur Verfügung. Sie erhalten 20 Prozent Ermäßigung auf den entsprechenden Parktarif.

Gut zu wissen: Direkt bei den Stellplätzen befinden sich spezielle Rufsäulen, über die Sie bei Bedarf Kontakt zum Airside Duty Manager aufnehmen können.

Im Passagierterminal

Bei angemeldetem Betreuungsbedarf werden Ort und Zeit vereinbart, wo die Betreuung am Flughafen beginnt.
Im Passagierterminal des Linz Airport sind die Aufzüge für den Ebenenwechsel mit Rampen für Rollstuhlfahrer ausgestattet. Im Check-In-Bereich bringt Sie der Lift ins Untergeschoss, das über sanitäre Anlagen verfügt. Das Flughafenrestaurant  ist auch per Aufzug erreichbar, das Café „Frederick & Sons“ befindet sich ebenerdig in der Abflughalle. Im Transitbereich sind Toiletten und Waschräume ohne Ebenenwechsel im Erdgeschoss zugängig.

Zum Flugzeug und zurück 

Auf Wunsch bringen wir mobilitätseingeschränkte Passagiere vom Gate zum Flugzeug und wieder zurück und helfen auch beim Ein- und Aussteigen. Dies kann mit Hilfe eines Tragestuhls erfolgen, aber es steht auch ein spezieller Hubwagen für den Niveauwechsel zur Verfügung. Zudem kann vom Einchecken bis zum Einsteigen in die Maschine ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt werden.

Für Hilfeleistungen kontaktieren Sie bitte jederzeit unsere Mitarbeiter!
Tel.: +43 (0) 7221 6000
Mail: info@linz-airport.com

Wir sind  gerne für Sie da!

Hilfeleistung unter der Verantwortung der Leitungsorgane von Flughäfen

Zusammengefasst, wann Sie mit unserer Hilfe rechnen können

Hilfeleistungen und Vorkehrungen, um behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen,

  • an den gemäß Artikel 5 innerhalb und außerhalb der Abfertigungsgebäude ausgewiesenen Orten ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten,

  • von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen,

  • die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben,

  • vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen,

  • gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen,

  • von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen,

  • ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen,

  • von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen,

  • gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen,

  • von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen,

  • von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen,

  • im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen,

  • erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen.

Wird ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität von einer Begleitperson unterstützt, muss dieser Person auf Verlangen gestattet werden, die notwendige Hilfe im Flughafen und beim An-Bord-Gehen und Von-Bord-Gehen zu leisten.

Abfertigung aller notwendigen Mobilitätshilfen, wie elektrischer Rollstühle am Boden (sofern diese 48 Stunden vorher angemeldet wurden und an Bord des Luftfahrzeugs genügend Platz ist und sofern die einschlägigen Vorschriften über Gefahrgüter nicht entgegenstehen).

Vorübergehender Ersatz beschädigter oder verloren gegangener Mobilitätshilfen, wobei allerdings nicht identische Ausrüstungen gestellt werden müssen.

Gegebenenfalls Abfertigung anerkannter Begleithunde am Boden.

Mitteilung der für einen Flug benötigten Informationen in zugänglicher Form.

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