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Flughafensicherheit

Sicherheit, Schutz und Vertrauen

Dies sind die zentralen Schlagworte, an denen sich der Flughafen Linz bei der Umsetzung nationaler und internationaler Security Vorschriften bei gleichzeitigem Fokus auf die Zufriedenheit seiner Kunden konzentriert.

Airport-Security heißt Vertrauen in die Flughafen-Prozesse, welche meist im Verborgenen ablaufen, um dem Passagier den Beginn bzw. den Abschluss seiner Reise so angenehm und sicher wie möglich erleben zu lassen.  

Security Policy

Zum Schutz von Personen und Gütern in der europäischen Union wurden mittels Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt festgelegt. Die österreichischen Flughäfen müssen diese Vorschriften laut den Vorgaben der Republik Österreich umsetzen. Dabei sind die beiden Ministerien BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobiliät, Innovation und Technologie) und BM.I (Bundesministerium für Inneres) involviert, wobei dem BMK die Rolle der zuständigen Behörde zukommt.

Auf Ebene des Flughafen Linz ist die Organisation der Luftfahrtsicherheit dahingehend geregelt, als die Aufgaben der Implementierung, Umsetzung und Weiterentwicklung durch eine zuständige Stelle sichergestellt wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen den Bereichen Kontrolle, Zutrittskontrolle, Flughafenlieferungen, Lieferung von Bordvorräten und Fracht (reglementierter Beauftragter) unterschieden. Die einzelnen Aufgaben werden von Fachexperten wahrgenommen, wobei diese im Team den Austausch und die Koordination zwischen den einzelnen Bereichen sicherstellen.

Um die Umsetzung der im Flughafenhandbuch festgeschriebenen Regeln und Verfahren gewährleisten zu können, werden die einzelnen Aufgaben an interne Stellen sowie an ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen übertragen. Zur Wahrung der Qualität werden diese übertragenen Aufgaben durch die Sicherheitsexperten des Flughafens gemäß dem Flughafenqualitätskontrollprogramm überwacht.

Flughafensicherheitsbüro

So beantragen Sie Ihren Ausweis und erhalten Ihre Zutrittsberechtigung:

Ausweisstelle

MO – DO von 8 bis 12 Uhr

  • ANTRAG: Eine verantwortliche, zeichnungsberechtigte Person des Unternehmens/des Vereins/der Stelle fordert das Antragformular für die Erlaubniskarte (Flughafenausweis) bei der Ausweisstelleausweisstelle@linz-airport.com an und retourniert den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag wieder an die Ausweisstelle.
     
  • SCHULUNG: Der Zugang für die online Schulung wird nach Erhalt des unterschriebenen Antrags per Email weitergeleitet. Dazu ist ein Internetzugang  erforderlich https://schulungsportal.linz-airport.com
     
  • ZUVERLÄSSIGKEITSÜBERPRÜFUNG: – die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 134 LFG erfolgt durch das BMK.
    Helpdesk:
    Telefon:+43 1 2530188 7953
    Email: serviceentry.zuep@acp.at
    Weitere Informationen sind über die Homepage des BMK abrufbar:   https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/zuep.html

    Spätestens 4 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit am Flughafen ist die erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung über das Unternehmensserviceportal usp.gv.at vom Arbeitgeber/Verein/Stelle rechtzeitig und jährlich zu wiederholen. Andernfalls muss die Erlaubniskarte lt. § 134 LFG gesperrt werden. Die genaue Anleitung zum Ersteinstieg in das Portal ist gleich unterhalb in den Downloads abrufbar.
    Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2021 erfolgreich absolviert werden, bleiben bis zum Ablauf oder spätestens bis zum 30. Juni 2024 gültig.

Wichtige Infos und Links

Information - Ausstellung von Erlaubniskarten

Information und Zugang zur Sicherheitsüberprüfung

Safety

Fahrberechtigung

Laut EASA-Vorschriften muss jeder der den Airsidebereich befährt, eine gültige Fahrberechtigung besitzen und diese alle 2 Jahre erneuern. Dazu ist eine theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erforderlich. Nach Abschluss erhält der Fahrschüler eine Fahrberechtigung in Form eines Ausweises.

Am Flughafen Linz wird die Fahrerlaubnis in folgende 3 Bereiche unterteilt.

  • Selbständiges Befahren der Betriebsstraße (EUR 50,80)
  • Selbständiges Befahren der Luftfahrzeugabstellflächen (EUR 76,20)
  • Selbständiges Befahren der Rollbahnen und Piste (EUR 203,20)


Bei Beantragung erhält der jeweilige Mitarbeiter die Zugangsdaten für die theoretische Onlineschulung per E-Mail.

Der Flughafen Linz ist seitens der Aufsichtsbehörde verpflichtet zu kontrollieren, ob jeder, der im Airsidebereich fährt, eine gültige Fahrberechtigung besitzt.

Bei Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an airsidetraining@linz-airport.com senden.

Antragsformular