Lose Muscheln und Muscheln im Glas | © Pexels
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Rund ums Reisen

Unerlaubte Urlaubsmitbringsel: Was gemeldet werden muss

Linz Airport

21.07.2023

„Take nothing but pictures, leave nothing but footprints, kill nothing but time.”  

– Aliyyah Eniath 

Dieses Zitat bezieht sich auf nachhaltiges Reisen und bedeutet, den Urlaubsort zu schützen und die Natur zu respektieren - indem man nichts mitnimmt, außer den gemachten Fotos. Gerne sammeln wir aber auch kleine Andenken, wie Steine, Sand oder Muscheln an unseren Lieblingsdestinationen, kaufen Souvenirs und bringen unseren Liebsten daheim die köstlichen Spezialitäten ferner Orte mit. All das ist im Grunde kein Problem, doch für viele Gegenstände existieren umfassende Einfuhrbestimmungen, die es zu beachten gilt. Wer sich bereits vor der Heimreise informiert, entgeht nicht nur möglichen Strafen, sondern kann seinen Aufenthalt auch noch entspannter genießen.  

Allgemeine Zollbestimmungen und Freigrenzen in Österreich

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die nur innerhalb der EU reisen, für im Urlaub gekaufte Waren keine Abgaben leisten müssen, Ausnahmen bestehen bei Tabakwaren und alkoholischen Getränken. Diese Waren befinden sich im „freien Verkehr“ und müssen steuerlich nicht erneut bezahlt werden.

Unerlaubte Urlaubsmitbringsel aus Nicht-EU Staaten

Außerhalb der EU gekaufte Waren müssen beim Zoll deklariert werden, um die für sie geltenden Steuern zu bezahlen. Dies betrifft allerdings nur Waren im Wert von über 430€. Hierfür ist es am besten, stets die Rechnungen aufzuheben, um diese bei Bedarf bei der Einreise parat zu haben. Dies gilt auch für nachgemachte Markenware im persönlichen Reisegepäck, wenn sie nicht gewerblich verwendet wird. Besondere Verbote und strenge Richtlinien gelten für Pflanzen und Tiere, da viele Arten in ihrem Bestand gefährdet sind.   Außerdem besteht die Gefahr, dass fremdartige Keime und Schädlinge eingeschleppt werden könnten.  Beachtet werden muss auch, welche Staaten zur EU zählen und welche im Warenverkehr eine Sonderstellung einnehmen. So ist die Schweiz teilweise den EU-Staaten gleichgestellt, die kanarischen Inseln jedoch haben, hinsichtlich einiger Einreisebestimmungen, den Status eines Nicht-EU-Staates.

Urlaubsmitbringsel aus regulierten Warengruppen

Einige besondere Warengruppen sind, durch Höchstrichtmengen, auch innerhalb der EU in ihrem Handel beschränkt. Genauer informieren sollte man sich daher bei der Mitnahme von Tabakwaren, Alkohol, Pflanzen, Arzneimitteln und Bargeld.  

Tabak und Alkohol

Wer gerne eine Flasche guten Wein aus der Urlaubsregion, Spezialitäten wie Sangria, Ouzo oder auch ein besonderes Bier als Mitbringsel nach Österreich einführen möchte, muss sich vorwiegend um die Höchstmengen Gedanken machen. Allerdings gilt für den Transport von Alkohol und Tabak auch ein Mindestalter von 17 Jahren. Erst wer bestimmte Mengen bei einer Reise innerhalb der EU überschreitet, muss die Ware beim Zoll melden. 

Lebensmittel als Urlaubsmitbringsel 

Jedes Land hat seine eigenen köstlichen Spezialitäten und gerne möchte man diesen besonderen Geschmack mit nachhause nehmen. Innerhalb der EU ist das im Rahmen des Eigenbedarfs kein Problem. Kritisch sind aber vor allem tierische Produkte wie Käse, Fleisch oder Milchprodukte aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Kängurufleisch aus Australien, Kaffirblätter aus Thailand oder Chilis aus Mexiko. Um zu vermeiden, dass die leckeren Souvenirs beim Zoll landen und anschließend vernichtet werden, sollte man sich daher vorab landesspezifisch informieren.  

 

Pflanzen und gesammelte Naturschätze als unerlaubte Urlaubsmitbringsel 

Gerade beim Strandspaziergang findet man allerhand Schätze, die gerne als Andenken eingesteckt werden. Doch Sand, Steine, Muscheln und vor allem Korallen sind unerlaubte Urlaubsmitbringsel und können schnell zu Problemen führen. So stehen Korallen generell unter Artenschutz und dürfen auch innerhalb der EU nicht mitgenommen werden. Bei Muscheln gilt das nur für zwei Arten, nämlich die Riesenmuschel (Tridacninae) und die Fechterschnecke (Strombus), diese dürfen nur in beschränkter Stückzahl mitgenommen werden.
Beim Sammeln von Sand oder Steinen ist Vorsicht geboten. Oft sind Mitbringsel in kleinen Mengen erlaubt, in manchen Ländern, wie beispielsweise Italien, gibt es aber auch Gesetze, welche bereits das Sammeln von Sand oder Steinen zum Erhalt der Strände verbieten. Vor allem in Naturschutzgebieten sollte man sich das Eingangszitat zu Herzen nehmen und die Schätze an Ort und Stelle belassen.  

Pflanzen 

Für Pflanzen, sowohl für den Anbau als auch Blumen oder Pflanzenteile, gilt in der EU grundsätzlich keine Einschränkung. Unerlaubte Urlaubsmitbringsel aus dieser Rubrik sind unter Artenschutz stehende Sorten, die sich auf der Liste der gefährdeten Pflanzenarten befinden. Für Mitbringsel aus Nicht EU-Staaten muss meist ein Gesundheitszeugnis für Pflanzen mitgeführt werden. Da wandern die oftmals speziell an thailändischen Flughäfen angebotenen Schnitt-Orchideen als sicheres und beliebtes Urlaubsmitbringsel, unerwartet in den Abfallcontainer des Zolls. 

Sonstige Einfuhrbestimmungen

Wer im Urlaub gerne Geldreserven in bar zur Hand hat, kann das in gewissem Rahmen bedenkenlos machen. Erst ab einem Wert von 10.000€ muss dieser Betrag beim Zoll angemeldet werden. Dabei ist jedoch lediglich bekanntzugeben, woher das Geld stammt und wofür es gedacht ist.  

Arzneimittel 

Grundsätzlich ist das Mitführen von Arzneimitteln auf Reisen verboten, ausgenommen jene Medikamente, die bereits beim Ausreisen im Gepäck waren, sowie drei zusätzliche Packungen je Medikament, die im Ausland für den Eigenbedarf gekauft wurden.

Tiere 

Für die ordnungsgemäße Mitnahme von Haustieren ist innerhalb der EU ein Heimtierausweis, quasi ein Reisepass für Haustiere, mitzuführen. Was bei der Mitnahme von Tieren am Flughafen Linz zu beachten ist, kann hier detailliert nachgelesen werden: Transport von Tieren. Möchte man ein Tier aus dem Ausland „adoptieren“, sollte man beachten, dass man eine Tiergesundheitsbescheinigung mit Nachweis des Tollwut-Impfschutzes benötigt. Auch das Alter des Tieres, vorgeschriebene Impfungen und Quarantänebestimmungen müssen beachtet werden. Zudem benötigt man eine schriftliche Erklärung, dass das Tier nach der Einreise nicht den Besitzer wechselt. 

 Antiquitäten, Kulturgüter und Kunstwerke 

Auch für diese teils unerlaubten Urlaubsmitbringsel gibt es je nach Urlaubsland unterschiedliche Regelungen. In Kroatien benötigt man beispielsweise eine Genehmigung des Ministeriums für Kultur, um Kunstgegenstände mit nachhause nehmen zu dürfen. In Griechenland ist besondere Vorsicht bei Antiquitäten geboten - bereits ein einzelner Stein aus einer geschichtlich bedeutenden Region kann unter diese Definition fallen. Vermutet man, einen archäologisch wertvollen Gegenstand gefunden zu haben, ist es am besten, diesen direkt den Behörden zu melden, um einer möglichen Haftstrafe zu entgehen. Dies gilt analog auch beispielsweise für die Türkei und, in Bezug auf Kunstwerke, auch für Reisen nach Ägypten. 

Wie kann man unerlaubte Urlaubsmitbringsel vermeiden?

Da die Zollbestimmungen und Gesetze je nach Urlaubsland verschieden sind, ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Kauf von besonderen Souvenirs oder dem Sammeln von Naturschätzen über die geltenden Vorschriften zu informieren. Hierfür sind die offiziellen Seiten der österreichischen Bundesregierung, des Bundesministeriums für Finanzen oder die jeweiligen Stellen im besuchten Ausland hilfreich. Die Zoll-App des BMF gibt darüber hinaus auch mobil Informationen, ganz ohne Internetzugang.  

Wer bei der Ankunft in Linz noch Zweifel hat, wählt am besten den Ausgang mit der entsprechenden Zollbeschriftung und fragt das dortige, fachkundige Personal. Denn wer bei einer Kontrolle von sich aus alle Gegenstände offenlegt, und nach bestem Wissen gehandelt hat, bekommt mitunter, im Falle eines Vergehens, auch eine Strafmilderung. Unerlaubte Urlaubsmitbringsel zu verstecken ist hingegen keine gute Idee, da für die Sicherheit beim Fliegen, neben modernsten Röntgengeräten und Abstrichen, auch Spürhunde eingesetzt werden. Diese können nicht nur Drogen und Lebensmittel erschnüffeln, sondern auch Bargeld und artengeschützte Pflanzen zielsicher aufspüren. Wer sich aber rechtzeitig informiert, hat weder bei Reisen innerhalb der EU noch bei einem Urlaub in anderen Ländern etwas zu befürchten und kann seinen Liebsten guten Gewissens ein Stückchen Ferne mit nach Hause bringen.