Teilnahmebedingungen

 

1. Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind Vor- und Nachname und die E-Mail-Adresse, anzugeben. Die Verantwortung für die richtige Übermittlung diese Daten liegt beim Teilnehmer.

2. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb der OÖ. Nachrichten ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

3. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Das Gewinnspiel läuft von 3. bis 29. Februar 2024. Der Gewinner wird per Zufallsziehung ermittelt.

4. Gewinn
Es wird 1 Woche Aufenthalt im Hotel Astoria *** für 2 Personen im Doppelzimmer inklusive Direktflug ab/bis Linz nach Skiathos aus dem Springer Helios Sommerprogramm 2024 verlost. Einlösbar in der Sommersaison 2024 nach Verfügbarkeit. Die Tickets werden von Springer Reisen zur Verfügung gestellt. Die Gewinner werden innerhalb von zwei Wochen nach der Auslosung verständigt.

5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

6. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

7. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder an die bei der Registrierung angegebene Adresse oder per E-Mail versendet. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen ab der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

8. Beendigungsmöglichkeiten
Die Flughafen Linz GesmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Flughafen Linz GesmbH zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

9. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse an Springer Reisen weitergegeben wird und er Nachrichten im Zusammenhang mit der Flughafen Linz GesmbH erhalten darf. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die gesamten Datenschutz-Richtlinien können unter https://www.linz-airport.com/de/Unternehmen/Impressum abgerufen werden.

10. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Flughafen Linz GesmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Flughafen Linz GesmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Flughafen Linz GesmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Flughafen Linz GesmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Flughafen Linz GesmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.