Fragen und Antworten zur Löschmittel-Thematik

PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen.

PFAS sind eine vielfältige Gruppe von Industriechemikalien, die in der Natur nicht vorkommen.

In Chemikaliendatenbanken sind etwa 5000 PFAS-Substanzen registriert, von der aktuellen Definition der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sind sogar etwa 6 Millionen Substanzen umfasst. 

Die meisten PFAS haben folgende charakteristische Eigenschaften. Sie sind hydrophob (wasserabweisend), lipophob (fettabweisend), extrem stabil sowie temperaturbeständig.

PFAS werden seit ca. 70 Jahren industriell hergestellt und finden eine breite technische Verwendung in einer Vielzahl an Produkten, u.a.:

  • Textilien (z.B. Outdoor-Kleidung)
  • Beschichtungen in Kontakt mit Lebensmitteln, z.B. in Anti-Haft-Bratpfannen, Take-away-Geschirr, Backpapier, etc.
  • Beschichtungen mit Abperleffekt, z.B. bei Windrädern, PV-Anlagen, Skiwachsen,…
  • Imprägnierungen, z.B. von Textilien, Möbel, Teppichen
  • Feuerlöschschäumen
  • Autoindustrie
  • Elektronikindustrie
  • Bauwesen
  • Additive in Pestiziden (Antischaummittel)
  • Arzneimittel
  • Medizinprodukte
  • Kosmetika (Wimperntusche, Lippenstift, Make-Up)

Aufgrund der problematischen Umwelteigenschaften wurden einige der PFAS in den letzten Jahren bereits verboten bzw. ihre Anwendung mit Ausnahmen beschränkt.

PFAS können von der Produktion über die Anwendung der Produkte bis zur Entsorgung, also während des gesamten Lebenszyklus, in die Umwelt gelangen.

Aus Produktionsstätten können PFAS z.B. über die Abluft in umliegende Böden und Gewässer eingetragen werden.

Bei der Anwendung haben sich insbesondere PFAS-haltige Löschschäume als problematisch im Hinblick auf Gewässer- und Bodenverunreinigungen herausgestellt.

Bis dato gibt es in Österreich für Wasser nur einen PFAS Grenzwert:

Für die Substanz PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) ist für Oberflächengewässer eine Umweltqualitätsnorm (UQN) festgelegt (UQN für PFOS: Höchstkonzentration 36 µg/l; Jahresdurchschnitt UQN 0,00065 µg/l)

Der Entwurf für eine neue EU-Richtlinie, die sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren befindet, enthält PFAS-Grenzwerte für Oberflächengewässer und Grundwässer. Die fertige EU-Richtlinie ist frühestens 2024 zu erwarten.

Für Trinkwasser wird ein Grenzwert bis spätestens 2026 eingeführt. Rechtliche Basis dafür ist die 2021 in Kraft getretene EU-Trinkwasserrichtlinie. Diese EU-Richtlinie sieht einen Grenzwert von maximal 0,10 µg/l (Mikrogramm pro Liter) für „∑PFAS20“ (Summe von 20 definierten PFAS) vor.

Im Laufe der Jahrzehnte haben die Löschmittel-Hersteller ihre Produkte aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse immer wieder modifiziert. Deshalb wurden auch am Linzer Flughafen Löschschäume regelmäßig getauscht.

Im Jahr 2022 wurde der letzte Löschschaumwechsel durchgeführt. Das derzeitig eingesetzte Löschmittel enthält die geringstmögliche Konzentration und ist nahezu PFAS-frei.

Das ist Gegenstand der aktuellen Recherchen.